AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Yoga Retreats mit Free
Spirits Stand 1.12.2021
Free Spirits Sara Lyn Chana Mia Esther Ludwig GbR kurz Free Spirits ist
eine eingetragene GbR. Die Free Spirits Geschäftsbedingungen regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Free Spirits.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem
Reiseveranstalter Free Spirits GbS (nachfolgend Free Spirits genannt) zu Stande
kommenden Vertrages bzw. Pauschalreisevertrages. Die AGB ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des
EGBGB und füllen diese aus. Mit Buchung einer (Pauschal- )Reise ist der Vertragspartner
der Free Spirits der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die
Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder ob er den Vertrag für einen
anderen Reiseteilnehmer schließt.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Grundlage des Reisevertrages ist die von Free Spirits angebotene Leistung
über die Website, weiter Plattformen, einem individuellen Angeboten oder
sonstigen Plattformen, über die der Kunde mit Free Spirits in Kontakt treten
kann. Durch die Anmeldung via E-Mail oder Homepage bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Free Spirits bestätigt den Erhalt der
Buchung innerhalb von spätestens 48 Stunden auf elektronischem Weg. Eine
Eingangsbestätigung steht nicht für die Bestätigung der Buchung. Der Vertrag
zwischen Ihnen und der Free Spirits GbR kommt mit dem Erhalt der schriftlichen
Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für weitere in der Anmeldung
genannten Teilnehmer. Sollte sich der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt
der Anmeldung unterscheiden, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die
Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Auf Grundlage dieses neuen Angebots kommt ein
Vertrag zustande, Sie uns innerhalb der 10 Tage die Bestätigung durch Zusage,
Anzahlung oder Restzahlung zukommen lassen. 1.3 Free Spirits weist darauf hin,
dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail)
nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden
können.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises
fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252
EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. Der Restbetrag ist,
sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt
werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, sechs
Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in
Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für
diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch Free Spirits
nicht mehr abgesagt werden kann.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor
Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder
Free Spirits die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl
absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform
erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.
2.3 Die Rechnung über die gebuchte Leistung ist an Free Spirits an das in
der Buchungsbestätigung/Rechnung bekanntgegebene Bankkonto zu überweisen.
2.3 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen ist Free Spirits berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.1. zu belasten.
3. Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen
von Free Spirits und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben
– in Euro, pro Person. Die Preise variieren zwischen Einzel- und Doppelzimmer
und sind bei der Buchung anzugeben. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch eine der
rechtlichen Repräsentanten von Free Spirits. Andere sind nicht zur Abgabe von
Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Free Spirits herausgegeben
werden, sind für Free Spirits und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich,
insofern sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand
der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Free Spirits
gemacht wurden.
3.3 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie
von Reisemittlern sind von Free Spirits nicht bevollmächtigt, Zusicherungen
oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung,
die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250
§ 3 EGBGB von OS hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten
Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Bedarf der Inhalt des vereinbarten Reisevertrags etwaiger Änderungen, sind
diese gestattet, sofern diese nicht erheblich von der beworbenen Veranstaltung
abweichen. Änderungen des Programmablaufs vor Ort sind vorbehalten. Free
Spirits wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach
Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger
(z.B. E-Mail) klar und verständlich informieren.
4.2 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft
einer Reiseleistung nach Art Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder der Abweichung von
besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind,
sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Free Spirits gleichzeitig mit
Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung
anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer Ersatzreise zu verlangen, soweit Ihnen Free Spirits eine solche angeboten
hat. Wenn Sie nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung
reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte
Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur
ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger
Beschaffenheit der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Free
Spirits bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem
Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.4 Bei Gruppenreisen ist Free Spirits berechtigt, bei
Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten Yogalehrers/
Seminarleiters einen Ersatz einzusetzen. Dies gilt insbesondere für
krankheitsbedingte Ausfälle.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Veranstaltungsbeginn, Vertragsübergang
(Ersatzeperson)
5.1 Als Kunde können Sie jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Free
Spirits. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger
(z.B. E-Mail) zu erklären. Ein nicht Erscheinen bei Reisebeginn wird
grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück
oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Free Spirits den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen kann Free Spirits eine angemessene Entschädigung für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit
der Rücktritt nicht von Free Spirits zu vertreten ist oder am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die
die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Free Spirits unterliegen
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.2 Free Spirits hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den
nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich
des Wertes der von Free Spirits ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen,
was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben wird, welche auf
Ihr Verlangen zu begründen ist. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der folgenden Stornostaffel berechnet:
Reisen mit Eigenanreise
• Bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises pro Person
• 29. Bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
21. bis bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
14. bis 7. Tage vor Reiseantritt 70%
Ab 6. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises pro Person
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100% des
Reisepreises pro Person.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese
Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.
5.3 Ihr gesetzliches Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die
vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall
rechtzeitig, wenn sie uns zwei Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines
dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail)
zugeht. Free Spirits kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung
einer Ersatzperson berechnen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten in Höhe von
20€ pro Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich
angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und
Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.5 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Free Spirits
zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die
geforderte Entschädigungspauschale.
5.6 Ist Free Spirits infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reisepreises verpflichtet, werden wir diesen unverzüglich, auf jeden Fall aber
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.
6. Umbuchung und Zusatzkosten
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der
Unterkunft besteht nicht. Sollten Sie eine Umbuchung wünschen, berechnet Free
Spirits die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen zum
Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 5 ergeben hätten. Bei
geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der
Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann Free
Spirits im
Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich eine
Bearbeitungsgebühr von 30 € erheben. Dies gilt selbstverständlich nicht,
sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird
für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.
6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes
Verhalten von Free Spirits bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise
zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen (z.B. für Besorgung von
Visa), darf Free Spirits den Ersatz der Auslagen durch den Kunden verlangen.
Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen
Namensangaben des Kunden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Es gelten die in der Buchung angegebenen Leistungen, bei Free Spirits ist
alles freiwillig. Sollten sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen die Ihnen zuzurechnen sind,
nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises, soweit Sie solche Gründe nicht nach den gesetzlichen
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt
hätten. Free Spirits empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.
8. Rücktritt und Kündigung durch Free Spirits
8.1 Free Spirits kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht,
soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von
Informationspflichten von Free Spirits beruht.
8.2 Kündigen wir, behält Free Spirits den Anspruch auf den Reisepreis; Free
Spirits muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die Free Spirits aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der Free
Spirits von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.3 Free Spirits kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis
spätestens zum 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
Free Spirits die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss beziffert sowie in
der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist angegeben ist. Der Rücktritt wird Ihnen spätestens an dem
Tag erklärt, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der
Reisebestätigung angegeben wurde. Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, wird Free Spirits Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber
innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen
auf den Reisepreis zurückerstatten.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe innerhalb
einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer
vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur
Kenntnis zu bringen:
Sie erreichen Free Spirits unter: Tel.: +49 (0)176 97 55 71 94 oder per
Mail unter info@freespiritsretreats.de. Über unsere Erreichbarkeit erfahren
Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie
weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §
651n BGB geltend machen.
9.2 Free Spirits kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand
möglich und wird diese durch Free Spirits innerhalb der Frist nicht erbracht,
können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen
verlangen.
9.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Reise
erheblich beeinträchtigt, kündigen, haben Sie Free Spirits zuvor eine
angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist, diese von Free Spirits verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes, Free Spirits erkennbares Interesse
Ihrerseits gerechtfertigt wird.
9.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger
sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder
Schadensersatz mit Wirkung gegen Free Spirits anzuerkennen. Sie sind
bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Free Spirits nach den
in § 8 ausgelegten Gründen auszusprechen.
9.5 Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/ Notwendigkeit
eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende
Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der
Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge
haben können, sind Free Spirits vor Abschluss einer Buchung mitzuteilen. Bei
der Beurteilung der Beeinträchtigung sind die in der Beschreibung angegeben
Gegebenheiten zu beachten, sowie die der Aktivitäten und weiterer kultureller
Begebenheiten. Nur wenn Sie Ihrer Verpflichtung nachkommen, uns in angemessenem
Maße über die Gegebenheiten zu informieren, können wir gewährleisten, dass
es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.
9.6 Sie haben Free Spirits zu informieren, wenn Sie die erforderlichen
Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Free Spirits genannten Frist erhalten
haben.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Free Spirits für Schäden, die nicht aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft
herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale
Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist,
so kann sich auch Free Spirits gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern
sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhende gesetzliche
Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der
Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2 Free Spirits haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge),wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil
der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt
wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Free
Spirits haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich
war.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende
gegenüber OS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden
auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat,
erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger
geltend zu machen.
10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren;
die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag
nach enden sollte.
10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Free Spirits an Dritte, die nicht
Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.
10.4 Free Spirits weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
darauf hin, dass Free Spirits nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet
ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an
einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte Free Spirits
freiwillig daran teilnehmen, wird Free Spirits die Reisenden hierüber auf
einem dauerhaften Datenträger informieren.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Falls diese Eventualität gegeben ist, werden Sie von Free Spirits über
die allgemeine Pass- und Visaerfordernisse im Zielland einschließlich der
ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Reiseantritt unterrichtet. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden,
gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben,
bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte
Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.
11.2 Sie sind eigenverantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Free
Spirits schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat.
12. Sportangebote und –programme von Free Spirits
12.1 Die von Free Spirits veranstalteten Reisen setzen auf Grund ihres
sportlichen Charakters erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit voraus.
Die Teilnahme an den von Free Spirits angebotenen Sportkursen und -programmen erfordert geistige und
körperliche Fitness.
12.2 Während der Sportkurse und -programm ist den Anordnungen der Sportlehrern
und Betreuern Folge zu leisten. Der Reisende ist verpflichtet, die lokalen,
nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einzuhalten.
Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf
Rückerstattung der anteiligen Kosten für den entsprechenden Kurs oder das
Programm zur Folge.
12.3 Reisende, die einen Sportkurs oder ein Sportprogramm buchen, müssen
über die geforderte und in der Ausschreibung beschriebene Erfahrung verfügen.
Der zuständige Sportlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder
Qualifikation den Reisenden auf einen für seine Kenntnisse geeigneten
Sportkurs bzw. ein Sportprogramm umzubuchen.
13. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie Free Spirits zur Veranstaltung Ihrer
Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die
unter www.freeyspiritsretreats.de/datenschutz aufgerufen werden können.
14. Sonstiges
14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
Free Spirits findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen
des Kunden gegen Free Spirits im Ausland für die Haftung von Free Spirits dem
Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
des Kunden deutsches Recht Anwendung.
14.2 Der Kunde kann Free Spirits nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von
Free Spirits gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden ausschlaggebend. Für
Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Free Spirits vereinbart.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus
vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf
den
Reisevertrag zwischen dem Kunden und Free Spirits anzuwenden sind, etwas
anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der
Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.4 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Free Spirits
veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch
Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch
Free Spirits sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Free
Spirits und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger
Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial,
bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Free Spirits.
Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden.
14.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Veranstalter:
Free Spirits
Free Spirits Sara Lyn Chana Mia Esther Ludwig GbR
Thadenstraße 14
22767 Hamburg
Tel.: +49 (0) 176 97 33 71 94
E-Mail: info@freespiritsretreats.de
Internet: www.freespiritsretreats.de
Geschäftsführerinnen:
Mia Esther Ludwig
Sara Lyn Chana
Drucklegung: Oktober 2021