AGBs

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Yoga Retreats mit Free Spirits Stand 1.12.2021

Free Spirits Sara Lyn Chana Mia Esther Ludwig GbR kurz Free Spirits ist eine eingetragene GbR. Die Free Spirits Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Free Spirits.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter Free Spirits GbS (nachfolgend Free Spirits genannt) zu Stande kommenden Vertrages bzw. Pauschalreisevertrages. Die AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Mit Buchung einer (Pauschal- )Reise ist der Vertragspartner der Free Spirits der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder ob er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Grundlage des Reisevertrages ist die von Free Spirits angebotene Leistung über die Website, weiter Plattformen, einem individuellen Angeboten oder sonstigen Plattformen, über die der Kunde mit Free Spirits in Kontakt treten kann. Durch die Anmeldung via E-Mail oder Homepage bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Free Spirits bestätigt den Erhalt der Buchung innerhalb von spätestens 48 Stunden auf elektronischem Weg. Eine Eingangsbestätigung steht nicht für die Bestätigung der Buchung. Der Vertrag zwischen Ihnen und der Free Spirits GbR kommt mit dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für weitere in der Anmeldung genannten Teilnehmer. Sollte sich der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung unterscheiden, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Auf Grundlage dieses neuen Angebots kommt ein Vertrag zustande, Sie uns innerhalb der 10 Tage die Bestätigung durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung zukommen lassen. 1.3 Free Spirits weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können.

2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, sechs Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch Free Spirits nicht mehr abgesagt werden kann.


2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder Free Spirits die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

2.3 Die Rechnung über die gebuchte Leistung ist an Free Spirits an das in der Buchungsbestätigung/Rechnung bekanntgegebene Bankkonto zu überweisen.
2.3 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen ist Free Spirits berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.1. zu belasten.

3. Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Free Spirits und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, pro Person. Die Preise variieren zwischen Einzel- und Doppelzimmer und sind bei der Buchung anzugeben. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch eine der rechtlichen Repräsentanten von Free Spirits. Andere sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.

3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Free Spirits herausgegeben werden, sind für Free Spirits und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, insofern sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Free Spirits gemacht wurden.


3.3 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von Free Spirits nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von OS hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Bedarf der Inhalt des vereinbarten Reisevertrags etwaiger Änderungen, sind diese gestattet, sofern diese nicht erheblich von der beworbenen Veranstaltung abweichen. Änderungen des Programmablaufs vor Ort sind vorbehalten. Free Spirits wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar und verständlich informieren.

4.2 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Free Spirits gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, soweit Ihnen Free Spirits eine solche angeboten hat. Wenn Sie nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Free Spirits bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4.4 Bei Gruppenreisen ist Free Spirits berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten Yogalehrers/ Seminarleiters einen Ersatz einzusetzen. Dies gilt insbesondere für krankheitsbedingte Ausfälle.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Veranstaltungsbeginn, Vertragsübergang (Ersatzeperson)

5.1 Als Kunde können Sie jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Free Spirits. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zu erklären. Ein nicht Erscheinen bei Reisebeginn wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Free Spirits den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Free Spirits eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Free Spirits zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Free Spirits unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.


5.2 Free Spirits hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Free Spirits ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben wird, welche auf Ihr Verlangen zu begründen ist. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der folgenden Stornostaffel berechnet:

Reisen mit Eigenanreise
• Bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises pro Person
• 29. Bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
21. bis bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
14. bis 7. Tage vor Reiseantritt 70%
Ab 6. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises pro Person
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100% des Reisepreises pro Person.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.
5.3 Ihr gesetzliches Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns zwei Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail)

zugeht. Free Spirits kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson berechnen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten in Höhe von 20€ pro Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

5.5 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Free Spirits zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.
5.6 Ist Free Spirits infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir diesen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.

6. Umbuchung und Zusatzkosten
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft besteht nicht. Sollten Sie eine Umbuchung wünschen, berechnet Free Spirits die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 5 ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann Free Spirits im

Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erheben. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.

6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von Free Spirits bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen (z.B. für Besorgung von Visa), darf Free Spirits den Ersatz der Auslagen durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Es gelten die in der Buchung angegebenen Leistungen, bei Free Spirits ist alles freiwillig. Sollten sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit Sie solche Gründe nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt hätten. Free Spirits empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.

8. Rücktritt und Kündigung durch Free Spirits
8.1 Free Spirits kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Free Spirits beruht.
8.2 Kündigen wir, behält Free Spirits den Anspruch auf den Reisepreis; Free Spirits muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Free Spirits aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der Free Spirits von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.3 Free Spirits kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens zum 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Free Spirits die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss beziffert sowie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben ist. Der Rücktritt wird Ihnen spätestens an dem Tag erklärt, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird Free Spirits Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu bringen:

Sie erreichen Free Spirits unter: Tel.: +49 (0)176 97 55 71 94 oder per Mail unter info@freespiritsretreats.de. Über unsere Erreichbarkeit erfahren Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

9.2 Free Spirits kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch Free Spirits innerhalb der Frist nicht erbracht, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.

9.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, kündigen, haben Sie Free Spirits zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese von Free Spirits verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Free Spirits erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
9.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Free Spirits anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Free Spirits nach den in § 8 ausgelegten Gründen auszusprechen.

9.5 Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/ Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind Free Spirits vor Abschluss einer Buchung mitzuteilen. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind die in der Beschreibung angegeben Gegebenheiten zu beachten, sowie die der Aktivitäten und weiterer kultureller Begebenheiten. Nur wenn Sie Ihrer Verpflichtung nachkommen, uns in angemessenem Maße über die Gegebenheiten zu informieren, können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.

9.6 Sie haben Free Spirits zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Free Spirits genannten Frist erhalten haben.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Free Spirits für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur

unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Free Spirits gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.

10.2 Free Spirits haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge),wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil

der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Free Spirits haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber OS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.
10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Free Spirits an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.
10.4 Free Spirits weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass Free Spirits nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte Free Spirits freiwillig daran teilnehmen, wird Free Spirits die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Falls diese Eventualität gegeben ist, werden Sie von Free Spirits über die allgemeine Pass- und Visaerfordernisse im Zielland einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Reiseantritt unterrichtet. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.
11.2 Sie sind eigenverantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Free

Spirits schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat.

12. Sportangebote und –programme von Free Spirits
12.1 Die von Free Spirits veranstalteten Reisen setzen auf Grund ihres sportlichen Charakters erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit voraus. Die Teilnahme an den von Free Spirits angebotenen Sportkursen und -programmen erfordert geistige und körperliche Fitness.

12.2 Während der Sportkurse und -programm ist den Anordnungen der Sportlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Der Reisende ist verpflichtet, die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einzuhalten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Kosten für den entsprechenden Kurs oder das Programm zur Folge.

12.3 Reisende, die einen Sportkurs oder ein Sportprogramm buchen, müssen über die geforderte und in der Ausschreibung beschriebene Erfahrung verfügen. Der zuständige Sportlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikation den Reisenden auf einen für seine Kenntnisse geeigneten Sportkurs bzw. ein Sportprogramm umzubuchen.

13. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie Free Spirits zur Veranstaltung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die
unter www.freeyspiritsretreats.de/datenschutz aufgerufen werden können.

14. Sonstiges
14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Free Spirits findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Free Spirits im Ausland für die Haftung von Free Spirits dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.
14.2 Der Kunde kann Free Spirits nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Free Spirits gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden ausschlaggebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Free Spirits vereinbart.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den

Reisevertrag zwischen dem Kunden und Free Spirits anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.4 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Free Spirits veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Free Spirits sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Free Spirits und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Free Spirits. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden.

14.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Veranstalter:
Free Spirits
Free Spirits Sara Lyn Chana Mia Esther Ludwig GbR

Thadenstraße 14
22767 Hamburg
Tel.: +49 (0) 176 97 33 71 94 

E-Mail: info@freespiritsretreats.de 

Internet: www.freespiritsretreats.de


Geschäftsführerinnen:
Mia Esther Ludwig 

Sara Lyn Chana


Drucklegung: Oktober 2021

 

 

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